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Gitterroste in Arbeitsstätten müssen laut Arbeitsstättenverordnung gegen Abheben und verschieben gesichert werden.
Jeder Gitterrost ist an mindestens 4 Stellen auf der Unterkonstruktion zu befestigen. Dies gilt besonders für begehbare Gitterroste.
Gitterrostsicherung für Maschenteilung 34 x 38 mm bzw. 33 x 33 mmBestehend aus:
Die Schraubenlänge soll mindestens Rosthöhe plus 50 mm betragen. Bitte geben Sie die Rosthöhe an.
Die Lichtgittersicherung verhindert ein Öffnen, Abrutschen des Gitterrostes von der Unterkonstruktion und kann von oben montiert werden.